Leasing |
Mit Leasing wird meist ein Nutzungsüberlassungsvertrag verstanden. Der
Leasinggeber bleibt wirtschaftlicher Eigentümer des Leasingobjektes. |
Leasingverträge haben einen ähnlichen Charakter wie Mietverträge. Von
der Miete unterscheidet sich Leasing durch die Tatsache, dass die
Mietvertraglich geschuldete Wartungs- und Instandsetzungsleistung bzw.
der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgewälzt wird, auf
Sie. Sie tragen hierbei die Sach- und Preisgefahr.Leasingverträge können
mit zusätzlichen Vereinbarungen wie Übernahme der Wartung vom
überlassenen Fahrzeug durch den Leasinggeber gegen einen monatlichen
Pauschalpreis verbunden sein. |
Am Ende des Leasingvertrages und in der Annahme, dass der
Leasingnehmer eine eventuelle Kauf- oder Verlängerungsoption nicht
ausübt, kann der Leasinggeber über das Leasingobjekt wieder verfügen.
Ihr Autohändler nimmt meist im Auftrag der Leasinggesellschaft den
Zustand und erforderliche Daten für die Endabrechnung bei
Rückgabe des Fahrzeuges auf und ist zum Ankauf verpflichtet. |
Hier entstehen Ihnen Kosten, welche Sie mit mir deutlich Mindern können. Überlassen Sie den Rücknahmeprozess nicht dem
Zufall. Steuern Sie mit mir zusammen erfolgreich Ihre Leasingrückgabe. |