Ihre Wege |
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, achten Sie im
eigenen Interesse unbedingt auf folgende Punkte: |
Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens |
Als Geschädigtem steht es Ihnen grundsätzlich frei, den Sachverständigen
Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und
Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne
Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Die
Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig durch
den Verursacher bzw. seine Versicherung. |
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens |
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres
Vertrauens beauftragen, die Kosten hierfür hat die Versicherung des
Schädigers grundsätzlich zu tragen. |
Werkstatt Ihres Vertrauens |
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten
Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. |
Legen Sie Ihre Unfallsorgen in meine Expertenhände. Ich bin gerne für Sie vor Ort und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie diese angebotene sorgenfreie Regulierung. |