Ihre Wege
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, achten Sie im eigenen Interesse unbedingt auf folgende Punkte:
Kfz-Sachverständiger Ihres Vertrauens
Als Geschädigtem steht es Ihnen grundsätzlich frei, den Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig durch den Verursacher bzw. seine Versicherung.
Rechtsanwalt Ihres Vertrauens
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen, die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
Werkstatt Ihres Vertrauens
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
Legen Sie Ihre Unfallsorgen in meine Expertenhände. Ich bin gerne für Sie vor Ort und stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Nutzen Sie diese angebotene sorgenfreie Regulierung.